Gerichtsurteile bzgl. Anspruch auf Erstattung der Kosten durch Beauftragung einer Detektei
Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (BAG, Urteil vom 26.09.2013, Az.: VIII AZR1026/12): einem Arbeitgeber kann der Anspruch auf Erstattung der Detektivkosten zustehen, wenn die
Überwachung aufgrund eines konkreten Tatverdachts geschieht und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichenVertragspflichtverletzung überführt wird oder zumindest der Verdacht besteht, er habe eine schwere
Pflichtverletzung begangen.
Tankstellenbesitzer hat Anspruch auf Detektivkosten gegen den Benzindieb (BGH, Urteil vom 04.05.2011, Az.:VIII ZR171/10): Tankstellenbesitzer müssen sich auch bei kleinen Beträgen nicht darauf
verweisen lassen, von Ermittlungen gegen den Benzindieb abzusehen
Unterhaltsanspruch der Ex-Ehefrau bzgl. Detektivkosten (OLG.-Frankfurt, Urteil vom 21.08.2001, Az.: 1 UF 94/01 sowie OLG-Schleswig/Beschluß, 15 WF 363/04 v. 26.05.2005): zieht die geschiedene
Ehefrau mit einem neuen Partner zusammen, läßt sich dadurch bereits eine eheähnliche Lebensgemeinschaft annehmen, wodurch ihr Unterhaltsanspruch wegfällt. Wenn dies nur durch Beauftragung eines
Privatdetektivs herauszufinden war, sind die Kosten dafür auch zu ersetzen. zum Nachweis der Voraussetzungen der Verwirkung eines Unterhaltsanspruches kann die Einschaltung eines Detektivs notwendig
im Sinne des § 91 I ZPO sein.Observationskosten in Höhe von über 60.000 Euro können erstattungsfähig sein.
Bei einem Versicherungsbetrug muß der Betrüger die Detektivkosten übernehmen (AG München, Urteil vom 24.03.2009, AZ 155 C 29902/08): das Opfer eines versuchten Betruges muß nicht die Kosten für
den Betrüger so gering wie möglich halten, sondern darf tun, was erforderlich erscheint, um einen Schaden abzuwenden.
Ein Unternehmer muß einem Wettbewerber die Detektivkosten in bestimmtem Rahmen ersetzen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2009, Az.: 6 U 52/09): wird ein Unternehmen von einem Wettbewerber
unlauter behindert, kann er die Kosten für den Einsatz eines Privatdetektivs ersetzt verlangen, wenn er diesen beauftragt, den Sachverhalt aufzuklären.
Trotz dieser und anderer Rechtsprechungen, konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater oder Rechtsanwalt!